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DAA Albstadt | Deutschkurse

Das Spezialmodul "Akademische Heilberufe" (BAMF)

  • zur berufssprachlichen Vorbereitung (C1 GER) im Kontext der Anerkennung von beruflichen Abschlüssen
  • im Rahmen der bundesweiten berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz

 

  • Humanmediziner/innen, Zahnmediziner/innen und Pharmazeuten/innen, die bereits einen Antrag auf Approbation gestellt haben oder die Anerkennung beabsichtigen

Zugewanderte Personen mit anderen Erstsprachen als Deutsch, die

  • über ein im Heimatland abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin oder der Pharmazie verfügen.
  • ein Zeugnis (keine Teilnahmebescheinigung) über allgemeinsprachliche oder fachspezifische Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 (idealerweise B2+) nach dem GER vorweisen können.
  • die Aufnahme einer Tätigkeit als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker anstreben.
  • im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Approbationserteilung zu stellen.
  • über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), deutsche Staatsangehörigkeit, EU-Freizügigkeit, Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe), Aufenthaltsgestattung (nur Personen aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive, derzeit Iran, Irak, Eritrea, Syrien, Somalia) verfügen.

Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung eines B2-Niveaus nach dem GER ist ein Eingangstest vor Kursbeginn verpflichtend.

Ziel des Kursbesuchs ist sowohl der Erwerb der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen für die Erlangung der Approbation, als auch die sprachliche Vorbereitung auf den Berufsalltag. Im Mittelpunkt des Spezialmoduls „Akademische Heilberufe“ stehen sowohl fachliche Inhalte als auch kommunikative Handlungsstrategien, die die Teilnehmenden in mindestens 400 UE und maximal 600 UE zu einer reibungslosen Kommunikation im Berufsfeld befähigen sollen. Dabei sollten sowohl allgemeinsprachliche Kenntnisse, die für eine fachkundige Kommunikation am medizinischen bzw. pharmazeutischen Arbeitsplatz unerlässlich sind, als auch fachsprachliche Kenntnisse gleichermaßen erworben werden.

  • TELC-Medizin-Test oder
  • eine spezielle Sprachprüfung der Ärztekammer

Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Der Eigenanteil beträgt 2,30 € pro Unterrichtseinheit gem §18 AbrRl iVM § 4 Abs. 4 DeuFöV. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind. Einen Berechtigungsschein erhalten Sie über das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, nach entsprechender Eignungsprüfung. Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen kann der Berechtigungsschein über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden.

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